Die Voraussetzungen für die Adoption ausländischer Kinder wird durch Staatsverträge und das
Internationale Privatrecht geregelt. Das Adoptionsverfahren kann lang dauern. Ich erstelle für
Sie die beglaubigte Übersetzung der notwendigen Urkunden, die von den zuständigen
Behörden verlangt werden.
Anerkennung von Scheidungsurteilen in Ihrem Heimatland
Anerkennung von Scheidungsurteilen in Ihrem Heimatland
Durch die Anerkennung schweizerischer Scheidungsurteile in Ihrem Heimatland wird Ihr geänderter
Zivilstand in Ihrem Heimatland legalisiert. Ich erstelle für Sie die beglaubigten Übersetzungen der
notwendigen Dokumente und bin Ihnen beim Anerkennungsverfahren in Ihrem Heimatland behilflich.
Ärztliche Zeugnisse und Berichte
Ärztliche Zeugnisse und Berichte
Bei Fragen der Arbeitsunfähigkeit oder des Invaliditätsgrades spielen ärztliche Zeugnisse und
Berichte eine wichtige Rolle. Ich erstelle für Sie die beglaubigte Übersetzung dieser Zeugnisse und Berichte und wirke als akkreditierter Dolmetscher bei Abklärungsgesprächen zwischen medizinischen Fachkräften, Versicherungen und Patienten mit.
Ehevertrag
Ehevertrag
Der ordentliche Güterstand in der Schweiz ist die Errungenschaftsbeteiligung. Falls die Ehepartner
einen anderen Güterstand wählen möchten (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung), ist ein notariell
beurkundeter Ehevertrag notwendig. Ich erstelle für Sie die beglaubigte Übersetzung solcher
familienrechtlicher Verträge und wirke als akkreditierter Dolmetscher bei der öffentlichen Beurkundung mit.
Erbschaft, Testament
Erbschaft, Testament
Für das Nachlassverfahren sind die schweizerischen Gerichte oder Behörden am letzten Wohnsitz
des Erblassers zuständig (Art. 86 Abs. 1 IPRG). Ich erstelle für Sie die beglaubigte Übersetzung von
Testamenten und Erbverträgen, die von den zuständigen Gerichten oder Behörden verlangt werden
und wirke als akkreditierter Dolmetscher bei der Eröffnung des Erbganges mit.
Familiennachzug in die Schweiz
Familiennachzug in die Schweiz
Es kann die Ehepartnerin/der Ehepartner bzw. die eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerin/der
eingetragene gleichgeschlechtliche Partner einreisen. Kinder können bis zum 18. Altersjahr,
diejenigen von EG/EFTA-Staatsangehörigen bis zum 21. Altersjahr einreisen. In gewissen Fällen
können auch Eltern oder Grosseltern zuziehen. Ich erstelle für Sie die beglaubigte Übersetzung der
notwendigen Dokumente und wirke als akkreditierter Dolmetscher an Verhandlungen mit Behörden mit.
Gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft
Gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft
Seit 1. Januar 2007 ist das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher
Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) in Kraft. Die staatliche Anerkennung dieser Partnerschaften
hat erb-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Ich erstelle für Sie die beglaubigte
Übersetzung der notwendigen Dokumente, die von den zuständigen Behörden verlangt werden
und wirke als akkreditierter Dolmetscher bei der Eintragung auf dem Zivilstandsamt mit.
Kauf und Verkauf von Grundstücken
Kauf und Verkauf von Grundstücken
Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstand haben, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
öffentlichen Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR). Ich erstelle für Sie die beglaubigte Übersetzung der
Grundstückkaufverträge und wirke als akkreditierter Dolmetscher bei der öffentlichen Beurkundung mit.
Ich erstelle für Sie die beglaubigte Übersetzung ihrer Verwaltungsdokumente innert 24 Stunden und
wirke als akkreditierter Dolmetscher beim Ausfüllen von Formulare und bei der Einreichung bzw.
Einleitung ihrer Verwaltungsdokumente mit.
Ziviltrauung
Ziviltrauung
Die Liste der notwendigen Heiratspapiere, je nach Staatsangehörigkeit der Brautleute, sind bei den
zuständigen Zivilstandsämtern erhältlich. Ich erstelle für Sie die beglaubigte Übersetzung ihrer
Heiratspapiere und wirke als akkreditierter Dolmetscher beim Ehevorbereitungsgespräch und der
anschließenden Trauung mit. Bei letzterer im Smoking, wenn erwünscht.